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    Rechtsanwaltkanzlei
    Gabriele Bischoff

    Trotz Corona-Pandemie, Wir sind für Sie da!

    Terminvereinbarung: Mo-Do 8:30-12:00 und 13:00-16:00, Fr 8:30-12:00 und 13:00-14:00
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    rain.gabriele.bischoff@t-online.de

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Über mich

Marienstraße 18 · 03046 Cottbus
Telefon 0355 20855 und 20856 · Fax 0355 20857
E-Mail: rain.gabriele.bischoff@t-online.de
Unser Kanzlei

Ich bin hauptsächlich in den Rechtsgebieten des Medizinrechtes, des Sozialrechtes, des Familienrechtes, des Mietrechtes sowie der Regulierung von Schadenersatzforderungen nach Verkehrsunfällen und unerlaubten Handlungen wie zum Beispiel Körperverletzungen tätig.

Zu meinen Mandanten gehören überwiegend Privatpersonen. Ich bin auch für eine Krankenkasse im Rahmen der Geltendmachung von Regressforderungen wegen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung tätig.

Ihre Gabriele Bischoff

Kanzleiprofil

Ich habe von 1978 bis 1982 an der Martin- Luther- Universität in Halle Wirtschaftsrecht studiert. Danach war ich als Justitiarin zunächst für drei Jahre in der Verwaltung und danach in der Wirtschaft tätig. Im März 1992 begann ich meine Tätigkeit als selbständige Rechtsanwältin in Cottbus in der Sielower Straße. Im Jahr 1996 gründete ich gemeinsam mit Kollegen Rechtsanwalt Scholz die Sozietät der Rechtsanwälte Olaf Scholz und Gabriele Bischoff, die ihren Sitz zunächst am Schloßkirchplatz in Cottbus hatte. Im März 2005 wurde ihr Sitz in die Marienstraße 18 verlegt. Am 31.12.2012 wurde die Sozietät als Berufsausübungsgemeinschaft beendet. Die Zusammenarbeit mit Kollegen Rechtsanwalt Scholz wird nun im Rahmen einer Bürogemeinschaft fortgesetzt.

Meine Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung im Bereich des Medizinrechtes und hier insbesondere in Arzthaftungssachen, im Sozialrecht, im Familienrecht, im Mietrecht und bei der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen nach Verkehrsunfällen oder unerlaubten Handlungen wie beispielsweise Körperverletzungen.

Mein Ziel ist es immer, Rechtsstreitigkeiten im Sinne meiner Mandantinnen und Mandanten so schnell wie möglich zu lösen. Deshalb versuche ich zunächst, eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung zu finden. Gelingt das nicht kann ich Rechtsstreite an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten, Arbeits-, Landesarbeitsgerichten-, Sozial-, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht in der Bundesrepublik Deutschland führen.

Um ständig auf dem aktuellen Stand der Rechtsentwicklung zu bleiben, bilde ich mich laufend fort.

Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein, dem Cottbuser Anwaltsverein e.V und dem Deutschen Juristinnenbund e.V

Ich bin zuversichtlich, auch für ihr Problem gemeinsam mit Ihnen eine angemessene Lösung zu finden.

Frau Bischoff

Medizinrecht und Sozialrecht

Das Medizinrecht umfasst die rechtlichen Regelungen, die die Beziehungen zwischen Arzt/Krankenhaus und Patienten und den Ärzten untereinander betreffen sowie die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes. Es regelt nicht nur Ansprüche aus dem Arzthaftungsrecht sondern auch die Vergütung der ärztlichen und zahnärztlichen Tätigkeit für privat oder gesetzlich versicherte Patienten. Auch Fragen der kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Zulassung, der Approbation oder des Berufsrechtes sind Gegenstand des Medizinrechtes, wobei sich hier eine enge Verbindung zum Sozialrecht zeigt.

Ansprüche gesetzlich versicherter Patienten sind im Sozialgesetzbuch V und ergänzenden Bestimmungen geregelt. Leistungen aus der Pflegeversicherung finden ihre Grundlage im SGB XI.

Weitere sozialrechtliche Bestimmungen betreffen Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Alter, bei Behinderungen, die Jugendhilfe oder Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Personen, die durch eine Ehe, eine Lebenspartnerschaft, durch Verwandtschaft oder die Familie entstehen. Auch die Regelungen zur gesetzlichen Vertretung von Kindern, zur rechtlichen Betreuung, zur Erteilung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen finden sich im Familienrecht.

Familienrechtliche Bestimmungen regeln die Scheidung und deren Folgen wie Unterhaltsansprüche unter Ehegatten und geschiedenen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern. Sie regeln auch Fragen des Umganges der Eltern mit Ihren Kindern.

So erreichen Sie mich





Die Kanzlei befindet sich in 03046 Cottbus in der Marienstraße 18, direkt an der Ecke zur Straße der Jugend.
In unmittelbarer Nähe ist der zentrale Busbahnhof und eine Straßenbahnhaltestelle gelegen.
Bis zum Hauptbahnhof gelangt man mit der Straßenbahn oder zu Fuß in ca. zehn Minuten.
Parkplätze finden sie ebenfalls in der Nähe so in der Marienstraße oder in der Taubenstraße.

Gabriele Bischoff
Rechtsanwaltskanzlei
 
Marienstraße 18
03046 Cottbus
 
Telefon: 0355 20855 oder 0355 20856
 
Fax: 0355 20857

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
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Freitag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

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